
Bestatter mit buddhistischem
Hintergrund
Trauerbegleitung
Definition und
gesetzliche Grundlagen für die Hausaufbahrung
Buddhistischer Friedhof in
Berlin
Buddhistischer
Urnenfriedhof Hannover
Projekt "Friedwald"
Eine Möglichkeit das
restriktive Bestattungsgesetz über die Niederlande zu umgehen
Diamantbestattung
Bestatter mit
buddhistischem Hintergrund
Hier können sich alle Bestatter eintragen,
die entweder selbst über einen buddhistischen Hintergrund verfügen oder
zumindest bereit sind, sich auf die speziellen Bedürfnisse von Buddhisten
bzw. ihren Angehörigen einzustellen. Das beinhaltet neben einer guten
Portion Idealismus einige Grundkenntnisse zum Buddhismus, die
Bereitschaft, Angehörige bei der Hausaufbahrung aktiv zu unterstützen (u.a.
im Umgang mit den Behörden), sowie Möglichkeiten, eine buddhistische
Trauerfeier nach individuellen Vorgaben zu gestalten. Bei Interesse ist
persönliche Kontaktaufnahme ausdrücklich
erwünscht.
Berlin:
Charon
Bestattungen - Fährdienste
Begleitung nach dem Tod
Ulrich Gscheidel
Markgrafenstr. 5
10969 Berlin
Tel: 030-13 899 677
www.charon-institut.de
Rieger Bestattungen
Triftstraße 51
13353 Berlin (Wedding)
24 Stunden - Tel.: 030 - 3466 3922
www.rieger-bestattungen.de
(Bestattungen bundesweit und ggf. ohne Bestattungszwang)
Begine Bestatterin
Renate Thea Schmidt
Tel. 030-88 66 92 72
www.begine-bestatterin.de
begine-bestatterin@web.de
Hamburg:
memento mori
Mozartstr. 12
22083 Hamburg
Tel.: 040/ 419 29 804
Fax: 040/ 419 29 834
www.bestatterinnen.de
Unna / Hamm / Bönen:
Bestattungshaus Schulte
Beratungsbüro in Bönen:
Bahnhofstraße 263
59199 Bönen
Telefon: 02383 - 911 73 33
Mobil: 0 171 - 341 05 68
Beratungsbüro in Hamm:
Antonistraße 18
59069 Hamm
Telefon 02381 - 91 45 98
Mobil: 0 171 - 341 05 68
Bestattungshaus in Unna:
Friedrich-Ebert-Straße 89
59425 Unna
Telefon: 02303 - 77 03 61
Mobil: 0 171 - 341 05 68
www.bestattungen-schulte.de
Aachen:
Bestattungshaus Bakonyi
Augustastraße 25
52070 Aachen
Tel. (0241) 50 50 04
www.bestattungshaus-bakony.de
Deutschlandweit:
Bestatternetz
Diese Adresse ist ein Verzeichnis kollegial kooperierender Bestatter.
Alle aufgeführten Bestatter fördern insbesondere die aktive Mitwirkung Angehöriger
beim Verabschiedungsprozess zwischen Tod und Bestattung.
www.bestatter-netz.net
Trauerbegleitung
Berlin:
Spirituelle Beratung und Begleitung bei
lebensbedrohlicher Krankheit,
in der Begegnung mit Sterben und Tod, in der Trauer mit
Michael Clausing (Tel: 0179/6736626)
Lisa Freund, (Tel: 030 / 80404083)
Jutta Kadegge (Tel: 030 / 61284255),
offen für jederman/frau,
Voraussetzung: Bereitschaft zur Meditation, Termine nach Vereinbarung,
Honorar auf Spendenbasis
siehe auch www.lisafreund.de
Entnommen aus: Abschiednehmen, Ratgeber Hausaufbahrung von
Bernd-Peter
Bertram
Definition des Begriffs "Hausaufbahrung"
Bislang gibt es keine juristische Begriffsdefinition zum für den Begriff
"Hausaufbahrung". Zum nachfolgenden Verständnis wird er wie folgt
definiert:
Hausaufbahrung ist das offene Ausstellen eines Verstorbenen während
eines gesetzlich bestimmten oder während eines behördlich genehmigten
Höchstzeitraumes in nichtöffentlichen Räumlichkeiten
Gesetzliche Grundlagen
Die Gesetze, die den anfangs erwähnten 'Spielraum' für eine Hausaufbahrung
lassen, sind Landesgesetze, sie haben also nur in dem erwähnten Bundesland
Geltung. Sie sind als Bundesgesetz im öffentlichen Recht angelegt, wobei
die Zuständigkeit den einzelnen Ländern übertragen ist. Die einzelnen
Länder erlassen ihrerseits die per Bundesgesetz geforderten Gesetze und
Verordnungen, führen diese Gesetze als eigene Angelegenheiten aus und
überwachen die Einhaltung der Gesetze.
Baden-Württemberg
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen
§27 Überführung in Leichenhallen
(1) Ist eine öffentliche Leichenhalle vorhanden, so muss jede Leiche
binnen 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausstellung
der Todesbescheinigung, dorthin überführt werden, wenn sie icht innerhalb
dieser Frist in eine andere Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt
wird. Unberührt bleiben besondere Schutzvorschriften.
(2) Die zuständige Behörde kann von Absatz 1 Satz 1 Ausnahmen bewilligen,
wenn die beabsichtigte Aufbahrung gesundheitlich unbedenklich ist.
Bayern
Bestattungsgesetz (BestG) *
*) Das Bestattungsgesetz des Freistaates Bayern gibt keine
Beförderungsfrist für das Überführen Verstorbener in eine Leichenhalle an.
Berlin
Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)
§ 9 Überführung in Leichenhallen
(1) Jede Leiche ist innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle zu
überführen, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist bestattet oder an
einen Ort außerhalb Berlins befördert wird.
Brandenburg
Ein neues Bestattungsgesetz ist in Arbeit. Es wird zur Zeit das
Bestattungsgesetz des Landes Berlin angewandt.
Bremen
Verordnung über die Behandlung menschlicher Leichen
Abschnitt A: Über die Bestattung menschlicher Leichen *
*) Die Verordnung der Hansestadt Bremen gibt keine Beförderungsfrist für
die Überführung von Verstorbenen in eine Leichenhalle an.
Hamburg
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
§ 6 Aufbewahrung von Leichen
(1) Jede Leiche ist unverzüglich nach der Feststellung des Todes in eine
Leichenhalle zu überführen. dies gilt nicht während der ersten 36 Stunden
nach dem Eintritt des Todes (...). Die zuständige Behörde kann im
Einzelfall Ausnahmen zulassen (...).
Hessen
Verordnung über das Leichenwesen
§ 9 Benutzung von Leichenhallen
(1) Steht eine öffentliche Leichenhalle zur Verfügung, so ist die Leiche
spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor
Ausstellung des Leichenschauscheins in die Leichenhalle zu bringen (...)
(2) Der Gemeindevorstand kann auf Antrag eines Angehörigen Ausnahmen von
Abs. 1 zulassen, wenn durch ärztliches Zeugnis bescheinigt wird, dass
gegen des Verbleib der Leiche im Sterbehaus keine Bedenken bestehen (...).
Mecklenburg-Vorpommern
siehe Brandenburg
Niedersachsen
Verordnung über die Bestattung von Leichen
I. Bestattung menschlicher Leichen
§ 2, Abs. 3
(1) In Gemeinden, in denen eine Leichenhalle zur Verfügung steht, ist jede
Leiche spätestens sechsunddreißig Stunden seit Eintritt des Todes, jedoch
nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung, in die Leichenhalle zu
überführen. Auf Antrag desjenigen, der für die Bestattung sorgt, kann die
zuständige Behörde die Aufbewahrung der Leiche im Sterbehaus genehmigen,
wenn durch ärztliches Zeugnis bescheinigt wird, dass Bedenken hiergegen
nicht bestehen.
Nordrhein-Westfalen
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen
I. Bestattung von Leichen
§ 7, Abs. 1
(1) Jede Leiche ist spätestens 36 Stunden nach dem Tode, jedoch nicht vor
Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung, in eine Leichenhalle zu
überführen. Auf Antrag eines Angehörigen (§ 2, Abs. 1) kann die örtliche
Ordnungsbehörde die Aufbewahrung der Leiche im Sterbhaus oder an anderer
Stelle genehmigen, wenn durch ärztliches Zeugnis bescheinigt wird, dass
Bedenken hiergegen nicht bestehen.
Rheinland Pfalz
Landesgesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)
§ 14, Abs. 1
(1) Eine Leiche ist nach Ausstellung der Todesbescheinigung in eine
Leichenhalle zu überführen (...).
Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes
beginnen.
Saarland
Polizeiverordnung über das Bestattungs- und Leichenwesen
§ 10 Benutzung von Leichenhallen
(1) Steht eine öffentliche Leichenhalle zur Verfügung, so ist die Leiche
spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor
Ausstellung der Todesbescheinigung in die Leichenhalle zu bringen (...).
Sachsen
Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächs.
Bestattungsgesetz) vom 8. Juli 1994
§ 16 Einsargung und Überführung
(1) Leichen sind nach Abschluss der Leichenschau unverzüglich einzusargen,
und sofern die zuständige Behörde im Einzelfall nicht eine Ausnahme
zulässt, unverzüglich in eine Leichenhalle oder in einen Raum zu
überführen, der ausschließlich der Aufbewahrung von Leichen dient. Dies
gilt nicht, wenn die Leiche zur Durchführung einer inneren Leichenschau
oder im Zusammenhang mit anderen ärztlichen Maßnahmen oder
wissenschaftlichen Untersuchungen in eine andere Einrichtung überführt
werden soll. Vor der Überführung und während der Bestattungsfeier kann der
Tote offen aufgebahrt werden. Außer im Falle des Satzes 2 muss die
Überführung spätestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes beginnen.
(2) Ist der Todesfall in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim
eingetreten, soll den Angehörigen vor der Überführung die Möglichkeit
gegeben werden, in würdiger Weise Abschied zu nehmen.
Sachsen-Anhalt
siehe Brandenburg
Schleswig-Holstein
Landesverordnung über das Leichenwesen
§ 5 Überführung der Leiche
(1) Die Leiche ist spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch
nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung, in einem öffentlichen
Leichenraum zu überführen. Die zuständige Behörde kann auf Antrag eines
Angehörigen des Verstorbenen hiervon eine Ausnahme zulassen, wenn nach
einem ärztlichen Zeugnis gegen den Verbleib der Leiche im Sterbehaus bis
zum Bestattungstermin keine Bedenken bestehen und die Leiche in einem
geeigneten Raum untergebracht wird.
Thüringen
siehe Brandenburg
Zusammenfassung und ergänzende Informationen zum Kapitel 'Gesetzliche
Grundlagen'
Die Angehörigen * haben folgende Rechte und Pflichten, wenn das Aufbahren
eines Verstorbenen im Sterbehaus vorgesehen ist:
1. Nach Eintritt des Todes muss zunächst ein Arzt gerufen werden, damit
die Todesbescheinigung (Leichenschauschein, Totenschein) ausgestellt
werden kann.
Versorgungs- und Behandlungsmaßnahmen am Verstorbenen dürfen vor
Ausstellung dieser Bescheinigung nicht vollzogen werden.
2. Es besteht die Möglichkeit, einen Verstorbenen bis zu 36 Studnen nach
Eintritt des Todes ohne besondere behördliche Genehmigung im Sterbehaus zu
behalten, um ihn dort aufzubahren.
3. Es besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, bei den zuständigen
Beörden die Verlängerung dieser Frist von 36 Stunden auf bis zu 96
Stunden, zzgl. beerdigungsfreier Tage zu beantragen.
(Die Behörden werden je nach Einzelfall entscheiden; die Angehörigen haben
kein Recht auf Bewilligung des Antrags.)
4. Der Verstorbene muss im Sterbehaus in einem geeigneten Raum
untergebracht werden. **
5. Das Aufbahren Verstorbener, die an einer übertragbaren Krankheit nach
dem Bundesseuchengesetz egstorben sind, ist verboten. das aufbahren
solcher Verstorbener für die Dauer von 36 Stunden im Sterbehaus wird nicht
gestattet.
*) Angehörige eines Verstorbenen sind:
1. der Ehegatte
2. die Abkömmlinge
3. die Eltern und die Geschwister
**) Räume, die nicht gleichzeitig zu Wohn-, Schlaf-, Arbeits- oder
Wirtschaftszwecken genutzt werden.
Erstes buddhistisches
Grabfeld in Ruhleben
Buddhisten erhalten erstmals auf Berliner Friedhöfen ein eigenes
Grabfeld. Im September wird es auf dem Friedhof
Ruhleben
eröffnet. Auf der Fläche sind rund 100 Erd- und 600 Urnen-
bestattungsstellen vorgesehen. In der Mitte des Feldes wird
eine Buddha-Statue
errichtet
Berliner Zeitung Lokales 5.7.2001 3:25
Über den Gräbern
thront der Erleuchtete
Auf dem städtischen Friedhof
in Ruhleben entsteht Berlins
erste Begräbnisstätte für Buddhisten. In Berlin leben
viele
ethnische Buddhisten aus Vietnam, Thailand, Sri Lanka
und China
Berliner Zeitung Lokales 7.7.2001 3:21
Buddha in Spandau
Eine 4,30 m hohe Buddha-Statue thront seit dem Sonntag auf dem Friedhof Ruhleben.
Das Werk, gefertigt von einem vietnamesischen Bildhauer, wurde von einem Mitglied
der Buddhistischen Vietnamesischen Gemeinde in Berlin gestiftet. Bislang wurden auf
dem Friedhof Am Hain zehn Mitglieder der Gemeinde beigesetzt.
Dort soll die größte buddhistische Begräbnisstätte der Bundesrepublik entstehen -
mit Platz für bis zu 700 Buddhisten. Die Buddhistische Vietnamesische Gemeinde hat
in Berlin 100 Mitglieder.
Berliner
Zeitung, 03-08-2003
Die buddhistische Urnengrababteilung auf dem
Stadtfriedhof Seelhorst
Eher per Zufall stieß die Stadt Hannover
darauf, daß in der buddhistischen Pagode Hannovers Urnen aufbewahrt
werden. Da dies nach geltendem Recht (Friedhofszwang) nicht zulässig ist,
mußte für eine Beisetzungsform gesorgt werden, die sowohl den Rechtsnormen
entspricht, als auch die Ausübung der buddhistischen Religion ermöglicht.
In Zusammenarbeit mit dem buddhistischen Abt der Pagode wurde alsbald ein
Grabfeld auf dem Friedhof Seelhorst gefunden, in dem Urnenreihengräber und
Urnenwahlgräber eingerichtet wurden. Mit einer besonderen Zeremonie wurden
1990 die Urnen aus der Pagode, die sich in unmittelbarer Nähe des
Friedhofes befindet, zum Friedhof überführt und dort beigesetzt. Die
Gräber werden von den Angehörigen satzungskonform gepflegt. Einige Gräber
sind bei örtlichen Friedhofsgärtnereien in Pflege. Die Urnenreihengräber
befinden sich in einem von der Friedhofsverwaltung vorbereiteten Band aus
bodendeckenden Pflanzen (Cotoneaster). Zeugen einer fremden Kultur sind
die vielen Früchte, die von den Angehörigen auf den Gräbern abgelegt
werden und viele, viele Räucherstäbchen. Anstelle christlicher Zeichen
findet sich auf den Grabplatten das Abbild der Lotusblüte als verbindendes
Zeichen des Buddhismus. Auch in dieser Abteilung steht die
Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover über den vielen einzelnen
Absprachen, die mit dem Abt getroffen wurden. Aber auch hier ist das
Bemühen der Stadt Hannover, eine würdevolle Ruhestätte zu ermöglichen,
unübersehbar. So wird der buddhistischen Gemeinde auch nach erfolgter
Einäscherung noch ermöglicht, in ihrer Pagode eine Urnenfeier vorzunehmen.
Die Verwaltung hat die Genehmigung erteilt, innerhalb des Gräberquartiers
einen Altar zu errichten.
Kontakt:
Stadtfriedhof Seelhorst
Garkenburgstrasse 43
30519 Hannover
Tel. 0511/168-49179
Fax 0511/168-45670
Stadtbahnlinie 8, Buslinie 123, Haltestelle Garkenburgstrasse
entnommen aus Süddeutsche Zeitung vom 14.08.2002
„Unser Baum soll mit unserer Familie alt werden“
Zurück zu den Wurzeln
Bei Amorbach entsteht der erste Friedwald Süddeutschlands – Tote können
dort naturnah bestattet werden
Von Olaf Przybilla
Michelstadt – Von ihrer Rotbuche spricht Edda Spieß in einem beinahe
zärtlichen Ton. „Als ich sie gesehen habe, wusst' ich, die ist es, und
sonst keine.“ Ein kurzer Blick zu ihrem Mann Friedel hat genügt, dann
haben die beiden Rentner aus Darmstadt den Forstoberinspektor Burkhardt
Klose zur Kennzeichnung ein kleines blaues Band um den schmalen Stamm der
Buche binden lassen. Eine jungen Baum wollte das Ehepaar Spieß, weil sie
Kinder haben und auch diese einmal unter der Buche im Michelstädter Forst
bestattet werden wollen. „Unser Baum soll mit unserer Familie alt werden“,
sagt Edda Spieß.
Im südhessischen Michelstadt, keine fünf Autominuten von der bayerischen
Grenze bei Amorbach im Odenwald gelegen, ist der erste so genannte
„Friedwald“ in Süddeutschland eröffnet worden. Edda Spieß war eine der
ersten, die sich dort einen „Familienbaum“ ausgesucht hat, unter dem ihre
Asche einmal in einer kleinen Urne aus Zellulose vergraben werden wird.
Auf die Eröffnung des Friedwaldes hat das Ehepaar lange warten müssen.
Seit es vor knapp drei Jahren von der Idee des Unternehmers Ueli Sauter
gehört hat, der in der Schweiz mittlerweile 31Friedwälder betreibt, wollte
das Paar eine Bestattung in der Natur. „Aber eine in heimatlichem Boden“,
sagt Friedel Spieß. Der Unternehmer Axel Baudach hat dies jetzt möglich
gemacht. Der Betriebswirt hat eine bewegte Vergangenheit: 35 Jahre alt ist
er, als er der Deutschen Bank mitteilt, dass er den Job als
Abteilungsdirektor an den Nagel hängen wird. „Einfach ausgebrannt“ sei er
damals gewesen und noch ohne jede Idee, was denn nun aus ihm werden solle.
Vor zwei Jahren dann stieß er auf die Idee des Schweizers Ueli Sauter, der
bezweifelte, dass Friedwälder in Deutschland irgendwann einmal zu
realisieren sein würden. Baudach kauft die Vermarktungsrechte für
Friedwälder in Deutschland und beginnt mit dem „Klinkenputzen bei den
deutschen Behörden“.
Nach eineinhalb Jahren hat er erstmals Erfolg. Im November2001 wird in
Reinhardshagen bei Kassel der erste deutsche Friedwald eröffnet. Aus dem
ganzen Bundesgebiet bekommt Baudach seitdem Anfragen. Die meisten davon,
sagt er, kommen aus Bayern. Als „naturverbunden“ beschreibt Baudach seine
Kunden. Oft sind es passionierte Wanderer oder Bergsteiger, den meisten
ist die sonntägliche Friedhofsstimmung ein Gräuel. „Dieser Zwang zur
Grabpflege hat mich immer schon belastet“, sagt auch Edda Spieß. Im
Friedwald dürfen keine Blumengestecke, Kerzen oder Grabschalen aufgestellt
werden. „Meine Töchter werden deshalb nur zum Grab ihrer Mutter kommen,
wenn sie wirklich Lust dazu haben, lächelt die 69-Jährige. In Bayern gibt
es bislang noch keinen Friedwald. Seit zwei Jahren sucht Baudach nach
einem geeigneten Platz. Bei den Waldbesitzern stieß er auf Vorbehalte und
bei den Behörden landeten seine Anfragen in der Ablage, weil der
Friedwald-Gedanke im Landesbestattungsgesetz bislang nicht geregelt ist.
Klar ist lediglich, dass die Asche in einer Kapsel auf einem als Friedhof
ausgewiesen Gelände aufbewahrt werden muss.
Spielt irgendwo eine Kommune
und der betreffende Landkreis mit, sieht Baudach aber für die Zukunft
durchaus die Möglichkeit, auch in Bayern Friedwälder entstehen zu
lassen. In der Nähe von Coburg, in der kleinen Gemeinde Seßlach, hat er
mittlerweile einen privaten Waldbesitzer und einen aufgeschlossenen
Bürgermeister gefunden. Das Genehmigungsverfahren ist bereits
eingeleitet. Für sein Unternehmen wäre es „der Durchbruch“, sagt
Baudach. Nirgendwo sonst sieht er so viele mögliche Kunden, die für sein
Bestattungs- Motto „Zurück zu den Wurzeln“ eine offenes Ohr haben
dürften, wie eben im Freistaat. Auch Edda Spieß will sich dafür stark
machen. Sie ist Gründungsmitglied des Vereins „Friedwald e.V.“, der sich
selbst als Lobby einer naturnahen Bestattungskultur in Deutschland
sieht. „Es muss doch möglich sein, ganz natürlich in einem Wald irgendwo
vor der eigenen Haustür bestattet zu werden“, findet sie, „ohne großes
Brimborium“. Die Spuren, die sie „auf dieser Welt“ hinterlassen will,
sollen ihre Kinder sein – „und mein Baum“. Informationen im Internet
unter
www.friedwald.de oder Telefon 06151 -
714116.
Eine Möglichkeit das restriktive Bestattungsgesetz
über die Niederlande zu umgehen
Hier ein Link, der eine Möglichkeit aufzeigt, wie man über den
Umweg in die Niederlande die Urne selbst ausgehändigt bekommt. Bislang
ist es innerhalb Deutschlands nicht gestattet, dass eine Urne privat
ausgehändigt wird.
www.postmortal.de
Diamant aus der Asche
Nach der erfolgten Einäscherung, bzw. Feuerbestattung wird ein Teil der Asche entnommen und in die USA
versandt. Dort werden in einem Transformationsprozess Kohlenstoff und Asche voneinander getrennt.
Der dort extrahierte Kohlenstoff wird für einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen unter hohem Druck bei hoher
Temperatur gepresst. Aus den dabei entstehenden Kristallen entsteht der Rohdiamant, welcher in der Folge
nach Wunsch der Hinterbliebenen zu unterschiedlichen Formen geschliffen werden kann.
Diamantbestattung